Gebäudeversicherung: Lexikon
Versicherungsumfang
Die Gebäudeversicherung versichert alle in dem zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschlossenen Vertrag aufgeführten Haupt- und Nebengebäude sowie Garagen. Auch auf dem Grundstück befindliche andere Gebäude, beispielsweise Geräteschuppen und Gartenhäuser, müssen ausdrücklich genannt sein, sofern sie in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Grundsätzlich gehört alles, was untrennbar mit dem Gebäude verbunden oder fest verankertes Zubehör ist zum versicherten Gebäude.
Versicherte Gefahren
In der Gebäudeversicherung sind folgende Gefahren versichert: Schäden die durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, durch den An- oder Aufprall eines Luftfahrzeugs oder durch Teile seiner Ladung entstehen. Außerdem sind Schäden durch Leistungswasser, Rohrbruch und Frost sowie durch Sturm und Hagel versichert. Darüber hinaus können auch die so genannten Elementarschäden mit versichert werden. Dazu zählen Schäden, die infolge von Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch verursacht werden.
Elementarschadenversicherung
Der Versicherungsschutz lässt sich durch den Einschluss der Elementarschäden erweitern. Dazu zählen Schäden die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch verursacht werden. Der Einschluss erfoldert einen zusätzlichen Beitrag.
In manchen Bundesländern wurden die Elementarschäden durch eine Monopolversicherung abgedeckt. Nach der Liberalisierung des Marktes konnten auch andere Versicherer diesen Versicherungsschutz anbieten.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Gebäudes, seiner Bauartklasse, der Art der Dachung, der Grösse anhand einer Quadratmeterberechnung und der Ausstattung, sowie am Versicherungsumfang. Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ist gleichzeitig die Entschädigungssumme bei einem Totalverlust. Achten Sie auf die Vereinbarung des gleitenden Neuwertfaktos. Dann werden die zu leistenden Versicherungsbeiträge und die Deckungssumme regelmäßig an die Wertsteigerung des oder der versicherten Gebäude angeglichen, so dass bei Totalverlust die Entschädigungsleistung für den entsprechenden Neubau ausreichen.
Kündigung
Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monate zum Ablauf der im Versicherungsvertrag vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ist sie nicht freistgerecht, dann verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sonderkündigungsrecht
Erhöht die Versicherungsgesellschaft bei gleich bleibender Versicherungsleistung den Beitrag, dann hat der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht. Bei Verkauf des Gebäudes geht die Gebäudeversicherung automatisch mit der Eintragung ins Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Der bisherige Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht. Auch in einem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer eine Leistungerbracht hat oder nicht. In einem solchen Fall ist die Kündigung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung schriftlich zu erklären.
Zielgruppe
Jeder Bauherr, Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer gehört zur Zielgruppe für eine Gebäudeversicherung.

